Ist Grillen immer erlaubt?
Auch wenn das Grillen für viele Menschen ein Hochgenuss darstellt, so muss nicht jeder indirekt Beteiligte gleichermaßen von dem Grillvergnügen begeistert sein. Besonders wenn ein Anwohner ohne jegliche Rücksicht sich dem Grillen hingibt, kann es darüber unterschiedliche Auffassungen geben. Besonders wenn sich so andere Menschen ständig vom Rauch und Grillgeruch belästigt fühlen. So endete manches Grillfest vor deutschen Gerichten.
Grundsätzlich gilt: das Grillen auf Terrassen, auf Balkonen, in Gärten und in Hinterhöfen ist erlaubt. Allerdings nur in beschränktem Maße. So liegen diverse Urteile vor, die das Grillen nur zu bestimmten Tageszeiten erlauben und die die Häufigkeit des Grillens begrenzen. Zudem muss bei größeren Grillfesten eine rechtzeitige Ankündigung an die beteiligten Personen ergehen. Wer es hier mit dem Grillen übertreibt, kann wegen eines Verstoßes gegen das Immissionsschutzgesetz zu einer Ordnungswidrigkeit zur Kasse gebeten werden.
Daher sollten Sie auch als begeisterter Grillfans Ihr Hobby nur in begrenztem Maße ausleben. Ein tägliches Grillen ist bei einer starken Rauchentwicklung kaum zu tolerieren. Der Griff zu einem kleinen Elektrogrill bietet daher eine mögliche Alternative, wenn ein häufiges Grillen nicht möglich ist. Dieser sorgt für eine sehr begrenzte Geruchs- und Rauchentwicklung.
Ganz anders gestaltet sich die Sache, wenn man als Mieter eine Immobilie nutzt. Hier kann der Eigentümer durchaus eigene Regeln für das Grillen in den Mietsvertrag oder in die Hausordnung aufnehmen. Daher sollten Sie als ambitionierter Grillfan vor der Unterzeichnung des Mietsvertrages einen Blick auf das Kleingedruckte werfen. Wer sich hier nicht an die Regeln hält, läuft Gefahr ein Bußgeld zu kassieren oder bei mehrmaliger Missachtung die Kündigung zu erhalten.
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