Grillen auf dem Balkon ist zulässig
Genau die passende Nachricht zu dem guten Wetter. Das Grillen auf dem eigenen Balkon ist grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist allerdings, dass die restlichen Nachbarn nicht von dem eigenen Grillvergnügen gestört werden. Hier sollten Sie unbedingt auf eine unnötige Rauch- und Geruchsbelästigung verzichten. Schwieriger wird die Angelegenheit, wenn in der eigenen Hausordnung ausdrücklich das Grillen verboten ist. Dann sollten Sie auf das Grillen auf dem eigenen Balkon verzichten.
Lesen Sie mehr auf: Grillen auf dem Balkon ist zulässig (Quelle: RP-Online.de)
Keine Kommentare vorhanden